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BGB § 1629a Beschränkung der Minderjährigenhaftung

BGB § 1629a Beschränkung der Minderjährigenhaftung

[ Auszug: (1) Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ih ... ]